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Deutsch üben · A2 bis B2

Wohnungssuche auf Deutsch: Anzeigen lesen, Anfrage schreiben, Besichtigung führen, Mietvertrag verstehen

Kaum eine Situation verlangt so viel Deutsch auf einmal wie die Wohnungssuche: Anzeigen voller Abkürzungen, eine E-Mail, die unter dreißig anderen auffallen muss, eine Besichtigung mit fremden Menschen und fünf Minuten Zeit, ein Vertrag mit zwanzig Seiten Fachsprache – und danach das Bürgeramt. Wer die Sprache dafür hat, hat bessere Chancen, weil Vermieter auf klare, vollständige Kommunikation achten. Hier steht der ganze Weg in der richtigen Reihenfolge: die Abkürzungen, die Anfrage mit Muster, die Fragen bei der Besichtigung, die Unterlagen, der Mietvertrag und die ersten Schritte nach dem Einzug.

Schritt 1: Die Anzeige verstehen

Wohnungsanzeigen sind in einer eigenen Kurzsprache geschrieben. Die wichtigsten Abkürzungen und Begriffe:

Abkürzung / BegriffBedeutung
2 ZKB, 3 ZKBB2 Zimmer, Küche, Bad – 3 Zimmer, Küche, Bad, Balkon. Küche und Bad zählen nicht als Zimmer; „2 Zimmer“ heißt Wohnzimmer + Schlafzimmer.
qm / m²Quadratmeter Wohnfläche
KM – KaltmieteMiete ohne Nebenkosten
NK – Nebenkosten / BetriebskostenHeizung, Wasser, Müll, Hausmeister, Reinigung – monatliche Vorauszahlung, jährliche Abrechnung
WM – WarmmieteKaltmiete + Nebenkosten = was Sie monatlich überweisen (Strom und Internet meist extra)
KT – KautionSicherheit, maximal drei Kaltmieten, in drei Raten zahlbar, am Ende zurück
EBKEinbauküche vorhanden – sonst ist die Küche in Deutschland oft leer
EG / 1. OG / DG / HH / VHErdgeschoss / 1. Obergeschoss / Dachgeschoss / Hinterhaus / Vorderhaus
Altbau / Neubau / Erstbezugvor ca. 1949 gebaut (hohe Decken, oft ohne Aufzug) / neu / noch nie bewohnt
WBSWohnberechtigungsschein – nötig für Sozialwohnungen, beim Wohnungsamt zu beantragen, einkommensabhängig
WG / WG-ZimmerWohngemeinschaft – ein Zimmer in einer geteilten Wohnung
provisionsfrei / Courtageohne Maklergebühr; bei Mietwohnungen zahlt seit 2015 der Auftraggeber (meist der Vermieter) den Makler
befristet / unbefristetMietvertrag mit Enddatum / ohne Enddatum
Untermiete / ZwischenmieteSie mieten vom Hauptmieter, nicht vom Eigentümer – oft zeitlich begrenzt
ab sofort / ab 01.11. / nach VereinbarungVerfügbarkeit
TG-Stellplatz, Keller, Abstellraum, Aufzug, Balkon, Terrasse, Gäste-WCAusstattung – meist als Liste
Energieausweis, EnergieeffizienzklassePflichtangabe zum Energieverbrauch (A = sparsam, H = hoch)

Schritt 2: Die Anfrage schreiben

Auf beliebte Wohnungen kommen Dutzende Anfragen. Die Ihre wird gelesen, wenn sie kurz, vollständig und formell ist – Vermieter wollen auf einen Blick wissen, wer Sie sind und ob Sie zuverlässig zahlen. Aufbau und Muster:

TeilFormulierung
BetreffAnfrage: 2-Zimmer-Wohnung Musterstraße 12 (Anzeige Nr. 12345)
AnredeSehr geehrte Frau Weber, / Sehr geehrter Herr Weber, / Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezugmit großem Interesse habe ich Ihre Anzeige für die 2-Zimmer-Wohnung in der Musterstraße gelesen.
Wer Sie sindIch bin 34 Jahre alt, arbeite seit drei Jahren als Elektriker bei der Firma Meyer GmbH in unbefristeter Anstellung und suche eine Wohnung für mich und meine Frau, die als Erzieherin tätig ist.
Warum Sie passenWir sind Nichtraucher, haben keine Haustiere und legen Wert auf ein ruhiges, gepflegtes Zuhause. Unser gemeinsames Nettoeinkommen beträgt … Euro.
UnterlagenGehaltsnachweise, SCHUFA-Auskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann ich Ihnen gern sofort zusenden.
BitteÜber die Möglichkeit einer Besichtigung würde ich mich sehr freuen. Ich bin telefonisch jederzeit unter … erreichbar.
GrußMit freundlichen Grüßen
Amir Haddad
Telefon, E-Mail

Der Aufbau ist derselbe wie bei jedem formellen Brief – siehe Briefe & E-Mails schreiben. Wer die Sprache noch nicht sicher hat, sollte die Anfrage vor dem Absenden korrigieren lassen: Ein fehlerfreier Text signalisiert Zuverlässigkeit.

Schritt 3: Die Besichtigung

Bei der Besichtigung haben Sie oft nur wenige Minuten, meist zusammen mit anderen Interessenten. Vorbereitete Fragen zeigen, dass Sie es ernst meinen:

Wonach Sie fragen solltenFormulierung
Nebenkosten und HeizungWie hoch sind die Nebenkosten ungefähr? Wie wird geheizt – Gas, Fernwärme, Öl? Wie hoch war die letzte Abrechnung?
Verfügbarkeit und VertragAb wann ist die Wohnung frei? Ist der Vertrag unbefristet? Wie hoch ist die Kaution?
Zustand und RenovierungWird die Wohnung vor dem Einzug renoviert? Bleibt die Einbauküche? Muss ich beim Auszug renovieren?
Haus und UmgebungWie ist die Nachbarschaft? Gibt es einen Keller / einen Fahrradraum? Wo ist der nächste Supermarkt / die nächste Haltestelle?
Nächster SchrittWelche Unterlagen benötigen Sie von mir? Bis wann entscheiden Sie? Kann ich Ihnen die Unterlagen gleich mitgeben?

Und was Sie sagen sollten: eine Kurzvorstellung in drei Sätzen (siehe Sich vorstellen), pünktlich erscheinen, die Unterlagen als Mappe oder PDF dabei haben und sich mit Vielen Dank für die Besichtigung – ich würde mich sehr über eine Zusage freuen verabschieden.

Schritt 4: Die Unterlagen

  • Mieterselbstauskunft: Formular des Vermieters mit Angaben zu Person, Beruf, Einkommen, bisherigen Wohnungen. Pflicht sind nur Fragen, die für das Mietverhältnis relevant sind – nach Religion, Familienplanung, Krankheiten oder Vorstrafen darf nicht gefragt werden.
  • Einkommensnachweise: die letzten drei Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid, bei Studierenden eine Bürgschaft der Eltern oder ein Stipendiennachweis.
  • Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers, besonders wenn Sie neu angefangen haben.
  • SCHUFA-Auskunft: die Bonitätsauskunft der SCHUFA, online zu beantragen (kostenpflichtig); wer neu in Deutschland ist, hat noch keine Einträge – das ist erklärbar und kein Nachteil, wenn die anderen Unterlagen stimmen.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: der bisherige Vermieter bestätigt, dass Sie keine Mietschulden haben. Bei der ersten Wohnung in Deutschland entfällt sie.
  • Ausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel als Kopie.
  • Wohnberechtigungsschein (WBS), falls die Wohnung öffentlich gefördert ist.

Schritt 5: Der Mietvertrag

Der Vertrag ist lang und in Amtssprache geschrieben. Diese Begriffe müssen Sie verstehen, bevor Sie unterschreiben:

BegriffBedeutung
Mietbeginn / MietdauerAb wann, wie lange; unbefristet ist die Regel und für Mieter am sichersten
KautionMaximal drei Kaltmieten; darf in drei Monatsraten gezahlt werden; muss vom Vermieter getrennt angelegt und nach dem Auszug zurückgezahlt werden
KündigungsfristFür Mieter gesetzlich drei Monate, unabhängig von der Wohndauer; Kündigung schriftlich (Brief mit Unterschrift, keine E-Mail) zum Monatsende
Staffelmiete / IndexmieteMiete steigt zu festen Terminen um feste Beträge / mit dem Verbraucherpreisindex – im Vertrag festgelegt
MieterhöhungOhne Staffel/Index nur mit Begründung (Mietspiegel), frühestens 15 Monate nach Einzug, mit Obergrenzen
SchönheitsreparaturenStreichen und kleine Reparaturen; viele Vertragsklauseln dazu sind unwirksam – im Zweifel beim Mieterverein fragen
HausordnungRegeln des Hauses: Ruhezeiten (meist 22–6 Uhr und mittags), Treppenhausreinigung, Müll, Grillen
ÜbergabeprotokollDokument bei Einzug und Auszug: Zustand der Räume, Zählerstände, Schlüssel – jede Beschädigung eintragen, sonst haften Sie dafür beim Auszug
UntervermietungOb und mit welcher Erlaubnis Sie Zimmer weitervermieten dürfen
BetriebskostenabrechnungJährliche Abrechnung der Nebenkosten; Nachzahlung oder Guthaben; Sie haben das Recht, die Belege einzusehen

Bei Unsicherheit lohnt die Mitgliedschaft in einem Mieterverein: Er prüft Verträge, Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhungen für einen niedrigen Jahresbeitrag. Wie man die Briefe versteht, die danach kommen, steht unter Behördenbriefe verstehen; wie man sich beschwert, wenn etwas nicht in Ordnung ist, unter Beschwerde & Reklamation.

Schritt 6: Nach dem Einzug

  • Wohnungsgeberbestätigung bei der Schlüsselübergabe vom Vermieter verlangen – ohne sie keine Anmeldung.
  • Anmeldung beim Bürgeramt / Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen; in Großstädten Termin früh online buchen.
  • Strom selbst anmelden – sonst läuft die teurere Grundversorgung; Internet bestellen (Wartezeit einplanen).
  • Rundfunkbeitrag anmelden (pro Wohnung, nicht pro Person).
  • Namensschilder an Klingel und Briefkasten – sonst kommt keine Post.
  • Adressänderung bei Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse, Versicherungen, Ausländerbehörde, Führerscheinstelle; bei der Post einen Nachsendeauftrag stellen.
  • Nachbarn kurz begrüßen – Guten Tag, ich bin der neue Mieter aus dem zweiten Stock – das erleichtert alles Weitere. Siehe Du oder Sie?

Typische Fehler – und was dagegen hilft

FehlerWas dagegen hilft
Anfrage in einem Satz – Ist die Wohnung noch frei?Wird bei Andrang ignoriert. Die vollständige Anfrage mit Person, Beruf, Einkommen und Unterlagen – sechs bis acht Sätze.
Anfrage per Du oder ohne AnredeFormell: Sehr geehrte …, Sie, Mit freundlichen Grüßen. Auch wenn die Plattform locker wirkt.
Warmmiete mit Kaltmiete verwechselnImmer nach der Warmmiete und den tatsächlichen Nebenkosten der letzten Abrechnung fragen; dazu Strom und Internet rechnen.
Übergabeprotokoll unterschreiben, ohne es zu lesenJeden Kratzer, jeden Fleck eintragen und fotografieren. Was nicht drinsteht, wird beim Auszug Ihnen zugerechnet.
Unterlagen zu spätMappe vor der ersten Besichtigung fertig haben – wer sofort liefert, ist vorn.
Wohnungsgeberbestätigung vergessenBei der Schlüsselübergabe verlangen; der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, sie auszustellen.
Kündigung per E-MailEine Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen – per Brief, am besten per Einschreiben.
Vorkasse oder Kaution vor der BesichtigungBetrugsmasche: Nie Geld überweisen, bevor Sie die Wohnung gesehen und den Vertrag unterschrieben haben. Seriöse Vermieter verlangen das nicht.

Was auf welcher Stufe möglich ist

StufeWas Sie schaffen
A1Anzeigen mit Wörterbuch entziffern; Zahlen, Preise, Termine verstehen; einfache Fragen bei der Besichtigung (Wie hoch ist die Miete? Ab wann?)
A2Eine Anfrage nach Muster schreiben; die Besichtigung mit vorbereiteten Fragen führen; Nachbarn begrüßen; Termine beim Bürgeramt vereinbaren – Situationen, die auch im DTZ vorkommen
B1Anfrage frei formulieren; Rückfragen des Vermieters beantworten; den Mietvertrag mit Hilfe verstehen; Mängel melden; Nebenkostenabrechnung nachvollziehen
B2Vertrag selbstständig prüfen; mit dem Vermieter verhandeln; Beschwerde und Mietminderung schriftlich; Widerspruch gegen eine Abrechnung

So arbeiten wir im Unterricht daran

Wer gerade eine Wohnung sucht, bringt das Material mit: die Anzeigen, die Sie interessant finden, den Entwurf Ihrer Anfrage, den Vertrag, den Sie bekommen haben. Im Einzelunterricht entschlüsseln wir die Anzeigen gemeinsam, überarbeiten die Anfrage, bis sie fehlerfrei und überzeugend ist, spielen die Besichtigung mit Fragen und Antworten durch und gehen den Mietvertrag Absatz für Absatz durch – nicht als Rechtsberatung, sondern als Sprachtraining, damit Sie verstehen, was Sie unterschreiben. Das Gleiche gilt für die Zeit danach: Anmeldung, Nebenkostenabrechnung, Schriftverkehr mit dem Vermieter. Die Sprache dafür gehört zum Alltagsdeutsch, das auch der DTZ prüft; die formelle Korrespondenz üben wir im Schreibtraining.

Häufige Fragen

Was bedeuten die Abkürzungen in Wohnungsanzeigen?

Die häufigsten: 2 ZKB = 2 Zimmer, Küche, Bad; EBK = Einbauküche; KM = Kaltmiete; NK = Nebenkosten; WM = Warmmiete; KT = Kaution; EG/OG/DG = Erd-, Ober-, Dachgeschoss; WBS = Wohnberechtigungsschein; WG = Wohngemeinschaft.

Dazu: ab sofort = sofort verfügbar; Erstbezug = noch nie bewohnt; provisionsfrei = ohne Maklergebühr.

Wie schreibe ich eine Anfrage für eine Wohnung?

Kurz, vollständig, formell: Anrede, Bezug auf die Anzeige, wer Sie sind (Alter, Beruf, Anstellung, für wen Sie suchen), warum Sie passen (Nichtraucher, keine Haustiere, sicheres Einkommen), welche Unterlagen Sie sofort vorlegen können, Bitte um Besichtigung, Gruß mit vollem Namen und Telefonnummer.

Sechs bis acht Sätze reichen; bei großem Andrang zählt, dass alle Informationen auf einen Blick da sind.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Wohnung in Deutschland?

Üblich sind: Mieterselbstauskunft, die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder der Arbeitsvertrag, SCHUFA-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters, Kopie des Ausweises mit Aufenthaltstitel.

Wer neu in Deutschland ist und noch keine SCHUFA-Historie hat, kann das erklären und ersatzweise Arbeitsvertrag, Kontoauszüge oder eine Bürgschaft anbieten. Nach Religion, Familienplanung oder Krankheiten darf nicht gefragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kaltmiete, Warmmiete und Nebenkosten?

Die Kaltmiete ist der Preis für die Wohnung selbst. Die Nebenkosten sind die laufenden Kosten des Hauses (Heizung, Warmwasser, Müll, Hausmeister), die monatlich als Vorauszahlung gezahlt und jährlich abgerechnet werden. Die Warmmiete ist Kaltmiete plus Nebenkosten – der Betrag, den Sie monatlich überweisen.

Strom und Internet sind meist nicht enthalten und werden separat abgeschlossen.

Was muss ich nach dem Einzug tun?

Innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden – mit Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung, die der Vermieter ausfüllt. Ohne diese Bescheinigung ist keine Anmeldung möglich.

Dazu: Stromvertrag abschließen, Internet bestellen, Rundfunkbeitrag anmelden, Namensschilder anbringen und die neue Adresse bei Bank, Arbeitgeber, Versicherungen und Behörden mitteilen.

Preise

Einzelunterricht

45 € / 60 Min.

100 % individuell · alle Niveaus

Kleingruppe

30 € / Person · 60 Min.

2–3 Personen · kommunikativ

Prüfungsvorbereitung

50 € / 60 Min.

Einzelcoaching · alle Formate

10er-Pakete mit Rabatt gibt es auf Anfrage, das Erstgespräch ist kostenlos. Alle Preise unter Was kostet ein Deutschkurs?

Die Wohnung, die Sie wollen – mit der Sprache, die überzeugt

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